Praxiswissen · Grundlagen-Wissen
Das Impressum: Pflicht und Chance
Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung deiner Website: Es sagt, wer hinter dem Auftritt steht, mit Namen, Anschrift und direktem Kontakt. Pflicht ist es für praktisch jeden geschäftlichen Auftritt, und gut gepflegt ist es zugleich ein leises Vertrauenssignal.
Einsteiger · 8 Min · 5 Kapitel
Das Warum
Wozu ein Impressum da istIm Netz ersetzt es das Gesicht am Tresen.
Im Laden siehst du, mit wem du es zu tun hast. Im Netz übernimmt das Impressum diese Rolle: Es macht aus einer anonymen Seite ein Gegenüber mit Namen und Adresse, an das man sich wenden kann.
Station 1
Die Seite
ohne Absender erst einmal anonym
Station 2
Der Name
wer das Angebot betreibt
Station 3
Der Draht
wie man den Betreiber erreicht
Station 4
Das Gegenüber
aus der Seite wird ein Ansprechpartner
Die Spielregel
Wer es braucht und wo es hingehörtGeschäftlich heißt: mit Impressum.
Die Pflicht gilt für praktisch jedes geschäftsmäßige Online-Angebot, von der Firmenwebsite bis zum gewerblichen Social-Media-Profil. Und sie verlangt zwei Dinge: leicht erkennbar und von jeder Seite aus unmittelbar erreichbar.
Station 1
Geschäftlich
Firma, Selbstständige, Vereine mit Angebot
Station 2
Erkennbar
klar benannt, nicht versteckt
Station 3
Erreichbar
von jeder Seite direkt erreichbar
Station 4
Überall
auch auf geschäftlichen Profilen
Das Handbuch
Lies dich in Ruhe ein.
Das ganze Wissen zum Thema, aufgebaut wie ein Buch: 5 Kapitel, 8 Min Lesezeit.
Inhalt
Das Impressum: Pflicht und Chance
Kapitel 01
Wer ein Impressum braucht
Die Impressumspflicht ist eine der ältesten Regeln für Online-Auftritte in Deutschland. Sie stand lange im Telemediengesetz und ist heute im Gesetz über digitale Dienste zu Hause. Ihr Kern ist über all die Jahre gleich geblieben: Wer digitale Angebote geschäftsmäßig betreibt, muss erkennen lassen, wer er ist. Das nennt sich Anbieterkennzeichnung, und das Impressum ist ihre bekannteste Form.
Geschäftsmäßig ist dabei weiter gefasst, als viele denken. Es geht nicht nur um Shops: Auch die Website eines Handwerksbetriebs, die Portfolio-Seite einer Freelancerin, der Blog mit Werbebannern und das gewerblich genutzte Social-Media-Profil fallen in aller Regel darunter. Die Faustregel: Sobald ein Auftritt dem eigenen Geschäft dient, gehört ein Impressum dazu. Wirklich ausgenommen sind im Wesentlichen rein private Seiten für Familie und Freundeskreis.
Zum Mitnehmen: dieses Thema als PDF. PDF folgt.
Die logische Reihenfolge
Ein Baustein baut auf dem anderen.
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