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Praxiswissen · Grundlagen-Wissen

Das Impressum: Pflicht und Chance

Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung deiner Website: Es sagt, wer hinter dem Auftritt steht, mit Namen, Anschrift und direktem Kontakt. Pflicht ist es für praktisch jeden geschäftlichen Auftritt, und gut gepflegt ist es zugleich ein leises Vertrauenssignal.

Einsteiger · 8 Min · 5 Kapitel

Das Warum

Wozu ein Impressum da istIm Netz ersetzt es das Gesicht am Tresen.

Im Laden siehst du, mit wem du es zu tun hast. Im Netz übernimmt das Impressum diese Rolle: Es macht aus einer anonymen Seite ein Gegenüber mit Namen und Adresse, an das man sich wenden kann.

Station 1

Die Seite

ohne Absender erst einmal anonym

Station 2

Der Name

wer das Angebot betreibt

Station 3

Der Draht

wie man den Betreiber erreicht

Station 4

Das Gegenüber

aus der Seite wird ein Ansprechpartner

Die Spielregel

Wer es braucht und wo es hingehörtGeschäftlich heißt: mit Impressum.

Die Pflicht gilt für praktisch jedes geschäftsmäßige Online-Angebot, von der Firmenwebsite bis zum gewerblichen Social-Media-Profil. Und sie verlangt zwei Dinge: leicht erkennbar und von jeder Seite aus unmittelbar erreichbar.

Station 1

Geschäftlich

Firma, Selbstständige, Vereine mit Angebot

Station 2

Erkennbar

klar benannt, nicht versteckt

Station 3

Erreichbar

von jeder Seite direkt erreichbar

Station 4

Überall

auch auf geschäftlichen Profilen

Das Handbuch

Lies dich in Ruhe ein.

Das ganze Wissen zum Thema, aufgebaut wie ein Buch: 5 Kapitel, 8 Min Lesezeit.

Kapitel 01

Wer ein Impressum braucht

Die Impressumspflicht ist eine der ältesten Regeln für Online-Auftritte in Deutschland. Sie stand lange im Telemediengesetz und ist heute im Gesetz über digitale Dienste zu Hause. Ihr Kern ist über all die Jahre gleich geblieben: Wer digitale Angebote geschäftsmäßig betreibt, muss erkennen lassen, wer er ist. Das nennt sich Anbieterkennzeichnung, und das Impressum ist ihre bekannteste Form.

Geschäftsmäßig ist dabei weiter gefasst, als viele denken. Es geht nicht nur um Shops: Auch die Website eines Handwerksbetriebs, die Portfolio-Seite einer Freelancerin, der Blog mit Werbebannern und das gewerblich genutzte Social-Media-Profil fallen in aller Regel darunter. Die Faustregel: Sobald ein Auftritt dem eigenen Geschäft dient, gehört ein Impressum dazu. Wirklich ausgenommen sind im Wesentlichen rein private Seiten für Familie und Freundeskreis.

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Die logische Reihenfolge

Ein Baustein baut auf dem anderen.

Die Papiere des Alltags gehören zusammen: Wer eines versteht, versteht die anderen leichter. So hängen die Themen zusammen:

Das nimmt dir SynCrate ab

Du kennst jetzt das Warum. Den Weg bauen wir mit dir.