§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von SynCrate, Inhaber Marcel Tasca, Brückweg 36, 64625 Bensheim (nachfolgend "SynCrate"), gegenüberUnternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunde").
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SynCrate ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungen
SynCrate erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung und Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Web-Anwendungen, Einrichtung von Buchungs-, Anfrage- und Verwaltungssystemen, Erstellung von Druck- und Werbemitteln sowie laufende Betreuung und Pflege (Hosting-nahe Dienste, Aktualisierungen, Weiterentwicklung).
Art, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Darstellung von Leistungen und Ausstattungen auf dieser Website ist unverbindlich und stellt kein rechtliches Angebot dar; über die Website können keine Verträge geschlossen und keine Käufe getätigt werden, Anfragen dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von SynCrate innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist (im Zweifel 30 Tage ab Angebotsdatum) in Textform annimmt, oder wenn SynCrate mit Wissen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Domains und Diensten sowie einen erreichbaren Ansprechpartner).
Der Kunde sichert zu, dass er an den bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte hält und dass deren vereinbarungsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Von Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden gelieferter Inhalte stellt der Kunde SynCrate auf erstes Anfordern frei.
Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz berechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Projekten kann SynCrate angemessene Abschlagszahlungen verlangen (üblich: 50 Prozent bei Auftragserteilung, Rest bei Abnahme), sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Laufende Betreuungsleistungen werden je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Leistungsänderungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt SynCrate mit, ob und zu welchen Bedingungen (Vergütung, Termine) diese umsetzbar sind. Änderungen werden erst nach Bestätigung in Textform Vertragsbestandteil.
§ 7 Lieferung, Abnahme
Vereinbarte Termine sind Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Werkleistungen (z.B. Erstellung einer Website) erklärt der Kunde nach Fertigstellung die Abnahme. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform benennt oder wenn er das Arbeitsergebnis produktiv nutzt (z.B. Livegang der Website).
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 8 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Übertragung an Dritte oder eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der Zustimmung von SynCrate in Textform.
Von SynCrate eingesetzte vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und Standard-Bausteine (einschließlich Open-Source-Software mit deren jeweiligen Lizenzbedingungen) bleiben hiervon unberührt; an ihnen erhält der Kunde die Rechte, die für die vertragsgemäße Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich sind. SynCrate darf erbrachte Leistungen als Referenz nennen und angemessen abbilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. SynCrate leistet zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl von SynCrate). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
Keine Gewähr übernimmt SynCrate für Beeinträchtigungen, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in das Arbeitsergebnis, auf abweichender Systemumgebung oder auf Diensten Dritter (z.B. Browser, Suchmaschinen, Plattformen) beruhen.
§ 10 Haftung
SynCrate haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz).
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SynCrate nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
Für den Verlust von Daten haftet SynCrate nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von SynCrate vereinbart ist.
§ 11 Laufzeit und Kündigung bei laufender Betreuung
Verträge über laufende Leistungen (z.B. Betreuung, Pflege, Hosting-nahe Dienste) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot keine Laufzeit vereinbart ist, und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Vertragsende unterstützt SynCrate auf Wunsch die geordnete Übergabe (z.B. Herausgabe von Zugangsdaten und Datenexporten) zum vereinbarten oder üblichen Stundensatz.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; Details enthält unsere Datenschutzerklärung. Soweit SynCrate personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SynCrate in Bensheim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für Rückfragen zu diesen AGB kontaktiere uns gerne über unser Beratungsformular.
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